top of page

Kosten

Bei der Abrechnung für private Kassen, Beihilfe und Selbstzahlende orientieren wir uns an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie alle abrechnungsrelevanten Ziffern einsehen. 

Grüne Pflanze

Gesetzliche Krankenkassen

Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung wird die Psychotherapie in der Regel von den gesetzlichen Versicherungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenkassenkarte. Diese bringen Sie bitte zu Ihrem Ersttermin und dann immer einmal im Quartal mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig. 

2

Private Krankenkassen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung erfolgt problemlos. Da sich jedoch die Konditionen bei den einzelnen Anbietern unterscheiden, sollten Sie vorab prüfen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind. Dies können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei der Versicherung erfragen. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn Ihre individuellen Vertragsmodalitäten ab. Bei Fragen hierzu, sind wir Ihnen gerne behilflich. 

3

Beihilfe

In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Bitte informieren Sie sich über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme und die zur Antragsstellung notwendigen Unterlagen direkt bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. 

4

Selbstzahlende

Aus verschiedenen Gründen (z.B. anstehende Verbeamtung, geplanter Wechsel in eine private Versicherung oder Abschluss einer BU) entscheiden sich manche PatientInnen dafür, die Therapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall spielen Formalitäten keine Rolle für Sie und wir können ohne Einschränkungen sofort mit der Psychotherapie beginnen. 

Ablauf

Gummibaum

Gesetzliche Krankenkassen

1. Schritt: Sprechstunden (mind. 1 bis max. 3): in diesen unverbindlichen Terminen besprechen wir Ihr Anliegen, klären ab, ob eine Indikation für Psychotherapie vorliegt und Sie erhalten am Ende eine erste Einschätzung durch uns.

2. Schritt: probatorische Sitzungen (mind. 2 bis max. 4): sollten Sie sich für eine Psychotherapie bei uns entscheiden, finden im Anschluss daran die probatorischen Sitzungen statt. In diesen wird durch uns eine fundierte Diagnose erstellt. Darauf aufbauend erarbeiten wir gemeinsame mögliche Therapieziele und Ihre Therapeutin leitet daraus einen auf Sie zugeschnittenen persönlichen Behandlungsplan ab. Begleitend werden die Formalitäten mit dem Kostenträger geklärt und eine Therapie beantragt.

Die Gesamtzahl der psychotherapeutischen Sitzungen richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Hier wird in der Regel zwischen einer Kurzzeittherapie (24 Stunden) und einer Langzeittherapie (bis zu 80 Stunden) unterschieden. 

Die Termine finden üblicherweise in wöchentlichen Abständen statt und dauern jeweils 50 Minuten. 

Selbstverständlich können Termine – bei gegebenen Voraussetzungen – auch online stattfinden. 

2

Private Krankenkassen & Beihilfe

1. Schritt: probatorische Sitzungen (mind. 1 max.5): in diesen Terminen besprechen wir zunächst Ihr Anliegen und klären, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Im Verlauf wird dann eine fundierte Diagnose erstellt und gemeinsam mit Ihnen werden mögliche Therapieziele erarbeitet. Ihre behandelnde Therapeutin erstellt für Sie basierend auf den gesammelten Erkenntnissen einen persönlichen Behandlungsplan. Begleitend sollten bereits zu Beginn die Formalitäten mit dem Kostenträger geklärt werden, damit am Ende der probatorischen Sitzungen dann ein Antrag für eine Therapie gestellt werden kann.

 

2.Schritt: mit diesem Schritt beginnt nun die eigentliche Psychotherapie. Die Länge dieser richtet sich zum einen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, zum anderen nach der möglichen Gesamtstundenzahl der von Ihrer Versicherung bewilligten Stunden. 

Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. 

Die Termine können selbstverständlich auch online als Videosprechstunde stattfinden. 

3

Selbstzahlende

Da Sie für die Kosten Ihrer Therapie selbst aufkommen, bietet diese Variante auch die größtmögliche Flexibilität. Über die Anzahl der Stunden entscheiden alleine Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten und kann sowohl online als auch telefonisch stattfinden. 

bottom of page